bis zum 02.04.22 ...
Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
- Sport im Freien: Hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
- Sport drinnen: Hier gelten wie zuletzt weiter die 3G-Regelungen
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen
- Schüler:innen (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
- Trainer:innen und Übungsleiter:innen: Hier gelten weiter die 3G-Regelungen
Zuschauer:innen: grundsätzlich 3G
- Bis 1.000 Personen: (drinnen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
- Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
- Bis 1.000 Personen: (draußen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
- Keine Maskenpflicht
- Über 1.000 Personen (drinnen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
- Maskenpflicht! Ohne Ausnahme
- Über 1.000 Personen (draußen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
- Keine Maskenpflicht!
Trotz dieser weiteren Lockerungen für den Sportbetrieb und die Zuschauenden fordern wir weiterhin die bisher nicht-geimpften Menschen auf, sich impfen zu lassen.
Auch die bekannten AHA-Regeln sollten im Anbetracht der sehr hohen Inzidenzzahlen weiterhin beachtet werden.