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3G - Regel

bis zum 02.04.22 ...

 Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:

  1. Sport im Freien:          Hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
  2. Sport drinnen:             Hier gelten wie zuletzt weiter die 3G-Regelungen
  3. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen
  4. Schüler:innen (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
  5. Trainer:innen und Übungsleiter:innen: Hier gelten weiter die 3G-Regelungen

Zuschauer:innen: grundsätzlich 3G

  1. Bis 1.000 Personen: (drinnen)
  1. 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
  2. Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
  1. Bis 1.000 Personen: (draußen)
    1. 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
    2. Keine Maskenpflicht
  1. Über 1.000 Personen (drinnen)
    1. 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
    2. Maskenpflicht! Ohne Ausnahme
  1. Über 1.000 Personen (draußen)
    1. 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
    2. Keine Maskenpflicht!

Trotz dieser weiteren Lockerungen für den Sportbetrieb und die Zuschauenden fordern wir weiterhin die bisher nicht-geimpften Menschen auf, sich impfen zu lassen.

Auch die bekannten AHA-Regeln sollten im Anbetracht der sehr hohen Inzidenzzahlen weiterhin beachtet werden.