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Aktuelle Trainings- und Spielbedingungen

Corona bringt neue Änderungen ...

ab sofort gilt die 2-G-Regelung im Training als auch im Wettkampf.

- Zuschauende haben ebenfalls einen 2G-Nachweis vorzulegen, also auch Angehörige, die beim Training ihrer Kleinen zusehen.

- Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren gelten die 2G-Regeln nicht!

- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren gelten aufgrund der Schultestungen als getestet. Sie fallen nicht unter die Immunisierungsregelung.

- Bei Jugendlichen ab 16 Jahren reicht eine Bescheinigung der Schule (Schüler:innenausweis), ein Testnachweis ist hier nicht erforderlich.

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